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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Mönchgut e.V. findest du hier .

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Die Testamentsspende

Im Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken: Spenden & Spuren hinterlassen

Selbstverständlich ist die Gestaltung deines Testamentes deine ganz persönliche Angelegenheit. Es gibt eine Menge Möglichkeiten, wie du dein Testament formulieren kannst. Die wichtigste Frage ist für dich sicherlich, wen du in deinem Nachlass bedenken möchtest.

Viele Menschen berücksichtigen, neben der Familie, Freunden und anderen Menschen, auch eine Hilfsorganisation. Entscheidest du dich dafür, die DLRG OG Mönchgut in deinem Nachlass zu berücksichtigen, hinterlässt du langfristig Spuren – und sorgst für Sicherheit am, im und auf dem Wasser.

Wir sind für dich da und unterstützen dich gerne bei deiner Entscheidung. Du kannst uns jederzeit kontaktieren.

Alles zur Testamentsspende auf einen Blick

Was ist eine Testamentsspende?

Mit einer Testamentsspende bedenkst du im Erbfall eine gemeinnützige Organisation und spendest einen Teilbetrag deines Vermächtnisses. Hältst du in deinem Testament zum Beispiel fest, dass 5 Prozent deines Vermögens an eine bestimmte gemeinnützige Organisation gespendet werden sollen, gehen bei einer Erbschaft von 50.000 Euro 2.500 Euro an deine ausgewählte Organisation.

Warum ist ein Testament wichtig?

Nur mit einem Testament kannst du bestimmen, was nach deinem Tod mit deinem Erbe geschehen soll und hast Gewissheit, dass dein letzter Wille erfüllt wird. Ohne Testament entscheidest nicht du, sondern das Gesetz darüber, was mit deinem Nachlass geschieht. Die Entscheidung für ein Testament ist damit eine die Entscheidung für einen selbstbestimmten Nachlass.

Die Entscheidung über deinen Nachlass solltest du frühzeitig und bei klarem Verstand treffen.

Wer erbt, wenn ich kein Testament anfertige?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nach deinem Tod deine „Blutsverwandten“ und dein Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner. Auch nichteheliche Kinder und adoptierte Kinder zählen zu den gesetzlichen Erben.

Solltest du kein Testament angefertigt haben, so erbt dein Ehepartner die eine Hälfte (50%) des Vermögens und deine Kinder zu gleichen Teilen die zweite Hälfte (25%). Sollte ein Kind bereits verstorben sein, so Erben die Enkel. Falls es so sein sollte, dass keine Kinder existieren, dann erhöht sich das Erbe deines Ehepartners auf drei Viertel (75%). Den Rest erben dann die Verwandten 2. Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Geschwister oder Eltern und danach um deren Kinder. Sollte es keine Angehörigen geben, dann erbt der Staat.

Soll letzteres nicht eintreten, dann ist es wichtig, dass du ein Testament anfertigst. Hier kannst du genau angeben, wer was erbt.

Erbschaftsratgeber

In dem Erbschaftsratgeber unseres Bundesverbandes erhältst du Informationen zu allen nötigen Angaben im Testament, zur Erbschaftssteuer und weitere Informationen rund ums Thema Erbschaft und Testamentsspende.
Lade dir den Ratgeber kostenfrei herunter – und entscheide, ob die Testamentsspende das Richtige für dich ist.

 

Wir unterstützen dich:

Melde Dich bei uns

Du hast vor, die DLRG Mönchgut in deinem Erbe zu berücksichtigen? Du hast jedoch Schwierigkeiten? Kein Problem! Nimm gerne mit uns Kontakt auf, indem du uns eine Email schreibst. Wir werden uns dann zeitnah mit dir in Verbindung setzen

Die Vorlage

Du solltest dir Gedanken machen, wie du dein Testament schreiben und wen du alles darin berücksichtigen möchtest.

Testament formulieren

 Um der DLRG Mönchgut mit einer Spende zu unterstützen, musst du ein Testament verfassen. Ein Testament kannst du entweder handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen. Eine neue genaue Anleitung findest du in dem Erbschaftsratgeber.

Das Testament

Nachdem du dein Testament verfasst hast hast, kannst du einen Notar beauftragen, dein Testament zu sichern. Dies ist aber kein Muss! Bewahre dein Testament stets gut auf. Nun kannst du beruhigt sein, denn dein Erbe wird im Falle eines Todes in guten Händen sein.

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